Behandlungskosten

Die osteopathische Medizin stellt keine Leistung der gesetzlichen Kranken­versicherung dar.
Seit Anfang 2012 übernehmen in zunehmender Zahl gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten einer osteopathischen Therapie. Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei uns.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Gebühren einer ärztlich durch­geführten osteopathischen Behandlung.

Die Liquidation meiner osteopathisch erbrachten Leistungen errechnet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beläuft sich je nach Dauer und/oder Intensität der Therapie auf 75 bis 150 €.